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KI-Kennzeichnungspflicht ab 02. August 2026

Dieser Textist für dich, wenn du ChatGPT für Texte nutzt, dir KI-Bilder von deinem Wohnmobil, Testimonials oder anderen realistischen Dingen generieren lässt oder einen Chatbot auf deiner Website hast.

Ich habe mich nämlich mit Artikel 50 der EU-KI-Verordnung befasst, der ab dem 02. August 2026 in Kraft tritt.

Kurz gesagt geht’s darum, dass Inhalte, die maßgeblich von KI erstellt wurden, gekennzeichnet werden müssen. Das betrifft praktisch jedes Unternehmen, das KI im Marketing einsetzt, egal wie klein oder groß es ist.

Hier kommt alles, was ich dazu (bisher) gelernt habe, was auf uns zukommt, wo die Grenzen liegen und was bis dahin erledigt sein sollte.

Kurzer Disclaimer noch:

Ich bin keine Juristin, habe das alles für mich recherchiert und teile dir meine Erkenntnisse mit. Deshalb ersetzt mein Newsletter auf gar keinen Fall eine Rechtsberatung.

Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Grenzfällen macht es Sinn, eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt für IT-/Datenschutzrecht hinzuzuziehen.

Lass uns reinstarten: Worum geht's überhaupt?

Die KI-Verordnung (KI-VO) regelt den Einsatz von KI in der EU. Ein Teil davon sind die sogenannten Transparenzpflichten: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben, egal ob das ein Chatbot ist, mit dem sie schreiben, ein Bild, das sie sehen, oder ein Text, den sie lesen.

KI-Nutzung kann recht viele juristische Bereiche betreffen (z.B. die DSGVO, wenn man personenbezogene Daten ein KI-System kippt oder das Urheberrecht, wenn Inhalte sehr nah am Original sind), die Kennzeichnungspflicht kommt on top.

Betrifft mich das?

Kurze Antwort: wenn du KI im Einsatz hast, höchstwahrscheinlich ja (leider!)

In der Verordnung geht’s um die KI-Wertschöpfungskette und darum, welche Rolle man in ihr einnimmt. Wenn man KI einsetzt, nimmt man die Rolle des Betreibers ein, damit ist aber eigentlich die Rolle als Nutzers gemeint (warum sie es „Betreiber“ nennen, no Idea). Betreiber ist man immer, wenn man KI wie ChatGPT, Midjourney, Claude, Gemini, Perplexity, AI-Logo-Generatoren, Canva-AI, Dall-E, Adobe Firefly, Leonardo AI, Ideogram, bestimmte Funktionen von CapCut, etc. (naja, eben alles, was generative KI ist) nutzt, aber nicht selbst entwickelt. Dann ist man nämlich Anbieter und es gelten andere, strengere Pflichten.

Was genau musst du kennzeichnen?

Hier die vier Fälle, die für dein Business realistisch relevant sind:

KI-Bilder, die wie echt wirken (Deepfakes)

Das ist der Punkt, der die meisten von treffen dürfte. Kennzeichnungspflichtig sind KI-Bilder, die reale Personen, reale Orte oder reale Ereignisse zeigen oder ihnen täuschend echt ähneln.

Beispiele:

  • Ein KI-generiertes Bild eines Testimonials, das wie eine echte Person aussieht → kennzeichnungspflichtig
  • Ein KI-Bild deines tatsächlichen Wohnmobils oder eines Ortes, das fotorealistisch wirkt → sehr wahrscheinlich kennzeichnungspflichtig
  • Ein komplett erfundenes, fiktives KI-Bild (kein realer Ort, keine reale Person, keine Verwechslungsgefahr) → Graubereich, hier wird die Auslegung von Fall zu Fall diskutiert
  • Ein offensichtlich gezeichnetes, comic-artiges oder klar künstlerisches Bild → in der Regel keine Pflicht

Grundsätzlich kann man sich merken: Je fotorealistischer und je näher an etwas Echtem, desto eher greift die Pflicht. Ich würde hier lieber einmal zu viel kennzeichnen, als einmal zu wenig.

KI-Texte für die Öffentlichkeit

Pressemitteilungen, Blogartikel, Website-Texte, die überwiegend von der KI stammen, sind grundsätzlich kennzeichnungspflichtig, wenn sie einfach übernommen werden.

Und das ist die wichtige Ausnahme: Läuft ein KI-Text nochmal durch deine Hände, du prüfst ihn inhaltlich, überarbeitest ihn und die redaktionelle Verantwortung liegt klar bei einem Menschen (dir), entfällt die Pflicht.

Reines Drüberlesen oder Rechtschreibkorrektur reichen nicht aus, es muss eine echte inhaltliche Prüfung geben.

Ich handhabe es seit jeher so, dass ich mir von KI Texte ausspucken lasse und sie dann in meinen eigenen Worten umschreibe und mit zusätzlichen Gedanken und Erfahrungen ergänze. Damit ist man auf der sicheren Seite, auch wenn die Basis KI ist (diese Texte lesen sich übrigens auch viel schöner und vor allem menschlicher).

Ein Sonderfall sind Social Media Captions: wenn man z. B. eine Instagram Caption oder einen Text für LinkedIn komplett von KI generieren lässt und 1:1 übernimmt, zählt, worum es inhaltlich geht:

  • Reine Werbung („Jetzt Last-Minute-Angebot sichern!“) fällt gar nicht erst unter „Texte für die Öffentlichkeit“ im Sinne des Gesetzes, was ja auf redaktionelle/journalistische Inhalte abzielt. Hier ist ungeprüft übernommen unkritisch.
  • Informative, ratgeberartige Inhalte („5 Dinge, die du vor deiner ersten Wohnmobiltour wissen solltest“) bewegen sich in einem Graubereich. Hier würde ich zur Sicherheit immer drüber arbeiten oder kennzeichnen.
  • Meldungen zu echten Ereignissen (z. B. eine Sperrung der Zufahrt zum Campingplatz) gehen klar Richtung öffentliches Interesse. Hier sollte man auf jeden Fall gegenlesen und eigene Worte reinbringen oder kennzeichnen.

Als Faustregel merke ich mir: je werblicher der Text, desto unkritischer. Je informativer der Text, desto eher sollte ich ihn überarbeiten (wie gesagt, bei mir dient KI eh nur als Basis für Texte, keiner wird 1:1 so veröffentlicht, wie er ausgespuckt wird).

Einsatz von Chatbots auf der Website

Wenn Website-Besucher#innen mit einem KI-Chatbot interagieren, muss klar sein, dass sie es hier nicht mit einem Menschen zu tun haben.

Ausnahme: Es ist sowieso offensichtlich, weil der Chatbot heißt „KI-Assistent“ heißt.

Vermutlich irrelevant: Einsatz von Emotionserkennung / Biometrie

Setzt man Systeme ein, die Mimik, Stimmung oder biometrische Merkmale von Kunden analysieren, müssen sie gekennzeichnet werden.

Flyer, Werbeanzeigen, Plakate und Social-Media-Grafiken

Man sieht sie ja immer öfter… deshalb: was ist eigentlich mit komplett KI-generierten Flyern und so?

Hier wird nicht danach gefragt, wie sie entstanden sind, sondern ob sie zur Täuschung geeignet sind. Also: Kann jemand die Inhalte (vor allem Bilder) des Flyers, Plakats, der Werbeanzeige oder Social-Media Grafik für real halten?

  • Ein Flyer mit echten Fotos eines Wohnmobils, eines Ortes oder einer echten Person, dazu Rabatt-Angebot, Icons und einem KI-unterstützt formulierten Werbetext, ist unkritisch.
    Werbetexte für das eigene Angebot fallen nicht unter „Texte für die Öffentlichkeit“ im Sinne des Gesetzes. Layout ist grundsätzlich kein „Inhalt“ im rechtlichen Sinne. Keine Kennzeichnungspflicht, egal welches Tool man genutzt hat.
  • Grafiken, bei denen jeder Pixel aus der KI stammt, man es aber sofort erkennt, müssen nicht gekennzeichnet werden. Darunter zählt zum Beispiel alles, was offensichtlich künstlerisch, comic-artig oder stilisiert wirkt. Keine Verwechslungsgefahr, keine Kennzeichnung (aber Achtung: hier könnte das Urheberrecht ganz schnell kicken, wenn man sich beispielsweise als Simpsons-Charakter darstellt und die Simpsons-Urheber irgendwann mal dagegen vorgehen sollten)
  • Immer, wenn das Ergebnis den Eindruck erweckt, hier werde die Realität gezeigt, sollte gekennzeichnet werden. Auch, wenn man ein echtes Foto einspeist. Sobald die KI ein fotorealistisches, aber verändertes Ergebnis liefert, sollte das gekennzeichnet werden.

Kurz: Ein knallig-buntes, offensichtlich generiertes Reise-Poster für Instagram ist safe. Ein KI-Bild, das aussieht wie ein Foto von deinem tatsächlichen Stellplatz, aber keiner ist, gehört gekennzeichnet.

Wie muss die Kennzeichnung aussehen?

Natürlich gibt es dazu auch Vorgaben!

Der Hinweis muss direkt am Inhalt stehen, sichtbar und klar erkennbar sein.

Bei einem Bild ist es Wurscht, ob man den Hinweis drüber oder drunter setzt, bei einem Text sollte er möglichst zu Anfang oder sogar direkt vor oder hinter der Überschrift stehen. Die Kennzeichnung muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt da sein. Ein Vermerk am Seitenende, im Impressum oder den AGB reicht nicht.

Die EU-Kommission arbeitet noch an technischen Standards, bislang reicht ein klarer, sichtbarer, maschinenlesbarer Hinweis-Text wie „mit KI erstellt“ oder „mit KI bearbeitet“.

Okay, cool. Aber was, wenn ich da gar keinen Bock drauf habe und es nicht mache?

Daumen sind gedrückt, dass findige Anwaltskanzleien keine Abmahnwelle starten, wie es in der Vergangenheit passiert ist (wir erinnern uns an das Drama um den Einsatz von Google Fonts). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Je nachdem, was höher ist. Natürlich wird hier auch anhand der Schwere bewertet, wie hoch die Strafen sind, aber es ist so vermeidbar und dumm, wenn man zahlen müsste.

Auch noch wichtig: „Ich war das nicht, meine KI hat das so gemacht“ ist keine Ausrede. Man haftet immer selbst für die Inhalte, die man veröffentlicht.

Das werde ich bis zum 2. August mit meinen eigenen Websites machen

  • Bestandsaufnahme, wo überall KI im Marketing zum Einsatz kommt.
  • Prüfen, ob ich Texte veröffentlicht habe, die vielleicht doch ein bisschen too much GPT sind, sie entweder kennzeichnen oder umformulieren

Ansonsten wird so viel Sabrina wie möglich in die Texte geklatscht, für die ich KI als Basis nehme. Das umgeht nämlich nicht nur die Kennzeichnungspflicht, sondern ist auch ein starkes SEO-Signal und interessant für meine Besucher#innen, weil sie sich ehrlich gesagt KI-Blabla auch selbst rauslassen könnten und meine Texte keinen Mehrwert brächten. Warum sollte man in diesen Fällen noch eine Website besuchen? Okay, ich schweife ab, das ist ein ganz anderes Thema!

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